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27.02.2017 - Staubgrenzwert 1,25 mg/m³ am Arbeitsplatz

 

Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz - Staubgrenzwert 1,25 mg/m³

Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, gilt seit 2014 an Arbeitsplätzen ein allgemeiner Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ gemäß TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).

Beim Schweißen entstehen kleine Staubpartikel welche beim Einatmen über die Atemwege aufgenommen werden und so zu verschiedenen Atemwegserkrankungen führen können.

Seitdem es Grenzwerte gibt, werden diese kontinuierlich überprüft und dem neuesten Stand der Technik/Wissenschaft angepasst. In den zurückliegenden Jahren wurden die Grenzwerte immer weiter reduziert. Dies stellt einen großen Gewinn für die Gesundheit am Arbeitsplatz dar.

Für die Umsetzung dieser Regel gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018. Bis dahin müssen alle Arbeitsstätten, Anlagen und Betriebsmittel technisch dem neuen Grenzwert angepasst werden.

Bei uns finden Sie geeignete Atemschutzsysteme von Speedglas und Optrel.

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